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Tierschutz

Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz von Wirbeltieren. Die Einhaltung der Tierschutzgesetze ist bei ibacon selbstverständlich. Dazu erfolgen intensive Schulungen der relevanten Mitarbeiter und es findet ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem achtet die Tierschutzbeauftragte auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sie ist nicht selbst an der Durchführung von Versuchen beteiligt und damit unabhängig vom Versuchsgeschehen.

ibacon führt Studien an Fischen aus, weil diese in den Gesetzen für die Zulassung der Chemikalien gefordert werden und von den Herstellern der Chemikalien bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden müssen. Im Gegensatz zu Versuchen mit Wirbellosen (z.B. Wasserflöhe, Regenwürmer) sind Versuche an Fischen anzeige- oder genehmigungspflichtig. Auch die Hälterung der Fische bei ibacon ist genehmigungspflichtig und wird nach behördlicher Inspektion der Räumlichkeiten und der Hälterungsbedignungen erteilt. Die für die ibacon zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt (Veterinärdezernat). Um mögliche Gefahren für die Umwelt aufdecken zu können, sind diese Studien unerlässlich.

Für die Genehmigung und die Durchführung der Tierversuche ist wissenschaftliches Personal mit entsprechender Aus- und Weiterbildung unabdingbare Voraussetzung. Unsere Wissenschaftler und technischen Mitarbeiter haben entsprechende Ausbildungshintergründe und nehmen an regelmäßigen Weiterbildungen zum Thema Tierschutz teil. Außerdem prüfen wir im Einzelfall in Absprache mit den Kunden, ob der jeweilige Versuch tatsächlich notwendig ist. Dazu dienen auch die sog. 3R-Prinzipien (Reduction, Refinement, Replacement) zur Verminderung, Verbesserung und Vermeidung von Tierversuchen.

Die bei anderen Versuchen der ibacon eingesetzten wirbellosen Tiere (Insekten, Würmer, etc.) werden nicht vom Tierschutzgesetz erfasst. Trotzdem haben wir auch vor diesen Tieren den gleichen Respekt und gehen mit der gleichen Sorgfalt vor wie bei Versuchen mit Fischen.

 

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