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BVL

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und arbeitet dazu mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt zusammen.

Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken besteht eine Genehmigungspflicht. Genehmigungspflichtig ist unter anderem die Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen.

Werden Versuche durch den Hersteller oder in dessen Auftrag durch einen Dritten durchgeführt, wie dies bei den ibacon Feldstudien erfolgt, ist eine Anzeige der Versuchsdurchführung beim BVL spätestens einen Monat vor dem Beginn erforderlich.

IBACON stellt sicher, dass entweder die Auftraggeber selbst die Anzeige beim BVL vorgenommen haben oder lässt sich von den Auftraggebern zur Durchführung der Anzeige autorisieren. Damit werden die im Pflanzenschutzgesetz gestellten Anforderungen eingehalten.

Diese Abläufe sind auf der Webseite des BVL genauer beschrieben.

Rechtsgrundlage für diese Verfahren sind das Pflanzenschutzgesetz und die Verordnung EG 1107/2009. (Artikel 54 in Verbindung mit Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und § 20 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)).

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