Pflanzenschutzdienst Hessen
Der Pflanzenschutzdienst Hessen im Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Landesbehörde für Versuche mit Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken.
Die Versuchsdurchführung ist entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz vor Beginn anzuzeigen. Um eine Versuchsfläche eindeutig identifizieren zu können, ist der Feldblock bzw. das Feldstück und der Schlag oder die Rechts- und Hochwerte anzugeben. Weitere Informationen erhält der Pflanzenschutzdienst direkt vom BVL.
Da diese Tätigkeit nur eine von vielen Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes ist, findet man auf deren Webseite keine Informationen.
Das Vorgehen ist jedoch auf der Webseite des BVL beschrieben.