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Biozide

Unter Bioziden versteht man Produkte zur Bekämpfung von Schadorganismen außerhalb des Pflanzenschutzes. Beispiele sind Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel. Biozide schützen die Gesundheit und die Produkte des Menschen, während Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Pflanzen selbst bzw. der Ernte eingesetzt werden. Viele Wirkstoffe können sowohl als Pflanzenschutzmittel als auch als Biozid genutzt werden, benötigen dafür aber eine jeweils eigene Zulassung.

Wie werden Biozide vom Gesetz reguliert?

Biozide werden nach der Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz "Biozid-Verordnung", reguliert.

Welche Rolle spielt ibacon?

Die ibacon GmbH führt den umweltrelevanten Teil der Untersuchungen durch, die nach der Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz "Biozid-Verordnung" für die Zulassung von Bioziden erforderlich sind. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt dann durch den Antragsteller (i.d.R. der Hersteller).

Wo bekomme ich weitere Informationen?

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