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Rechtliche Grundlagen

Gesetze als Grundlage und Perspektive

Die EU hat für die Zulassung der verschiedenen Chemikalienarten umfangreiche Gesetze erlassen, die unter anderem auch die Prüfungen für die Umweltrisikoabschätzung vorschreiben. Die technische Durchführung der Studien ist ebenfalls in diesen Gesetzen geregelt und muss nach international anerkannten Verfahren (z.B. OECD) erfolgen. Welche Studien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Industriechemikalien und Bioziden gefordert werden, geht aus den relevanten EU-Verordnungen und den damit zusammenhängenden Gesetzen und Dokumenten hervor.

Damit unsere Studien überhaupt für Zulassungsverfahren verwendet werden können, müssen sie außerdem unter dem Qualitätssicherungssystem der "Guten Laborpraxis (GLP)" durchgeführt werden. Dazu wird die ibacon regelmäßig vom Land Hessen inspiziert und die Einhaltung dieser Vorschriften mit einem behördlichen Zertifikat bestätigt.

Wichtig für unsere tägliche Arbeit sind noch weitere Gesetze, wie z.B. das Tierschutzgesetz und die relevanten Arbeitsschutzbestimmungen.

Daneben ist unser Arbeitsalltag, wie der anderer Unternehmen auch, durch sehr viele weitere Rechtsvorschriften geregelt (Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutz-Gesetz, Arbeitsstättenverordnung ........).

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