Startseite

Unsere Flächen

Die Flächen für unsere Freilandstudien müssen vielfältigen Anforderungen entsprechen. Sie müssen bezüglich ihrer Bodeneigenschaften relativ homogen sein, eine ausreichende Größe haben, häufig muss eine bestimmte Kultur darauf angebaut werden, teilweise ist eine Bewässerungsmöglichkeit erforderlich, sie soll nicht zu nah an der Wohnbebauung liegen und trotzdem für uns mit Fahrzeugen gut erreichbar sein. Nicht zuletzt sollen sie repräsentativ für die landwirtschaftliche Praxis sein, daher pachten wir geeignete Flächen für die Dauer des Versuches von Landwirten.

Wenn die Flächen ausgewählt sind und das Versuchsdesign festgelegt ist, reichen wir diese Unterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Genehmigung ein. Erst danach kann der Versuch gestartet werden.

Von angrenzenden Feldern, Saumbiotopen und Gewässern halten wir Abstandsbereiche mit einer Breite von mindestens 5 Metern ein. Mitunter werden Abstände von 20 Metern und mehr eingehalten. Dies ist von der Art der Ausbringung und anderen Parametern abhängig. Die Untersuchungsfläche wird dann weiterhin in kleinere Testparzellen unterteilt, zwischen denen ebenfalls Abstände eingehalten werden. Ein Teil der Parzellen dient als Kontrollflächen und bleibt unbehandelt. Ein weiterer Teil wird mit Testsubstanz behandelt und für manche Studientypen wird auf einem Teil der Parzellen eine Substanz bekannter Wirkung als Positivkontrolle ausgebracht. Von der gesamten gepachteten Fläche wird also nur ein Teil mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Während unserer Studien erfolgen in der Regel keine weiteren Pflanzenschutzmaßnahmen.

Die zu prüfenden Pflanzenschutzmittel sind teilweise im Verfahren der Wiederzulassung. Diese ist nach 10 Jahren erforderlich und es kommt gerade hier öfter dazu, dass bestimmte Freilandstudien durch die Zulassungsbehörden nachgefordert werden. Teilweise handelt es sich auch um Zulassungen von neuen Produkten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in diesen Produkten auch neue Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Sehr oft sind es neue Mischungen oder Formulierungen bekannter Wirkstoffe. Sind die zu testenden Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen oder nicht für diese Anwendung zugelassen, müssen die Freilandstudien beim Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Darüber hinaus werden die Applikationstermine vorab dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet.

Studien in Rossdorf

Studien in Groß-Zimmern

Studien in Neu-Ulrichstein

Customer Information